Voraussetzungen
Anders, als beispielsweise in Italien, wo man sich einfach mit seinem italienischen Auto-Führerschein (Klasse B, also dem „normalen“ PKW-Führerschein) auf einen 125ccm-Motorroller setzt und losfährt, ist das in Deutschland etwas anders. Wer allerdings jetzt annimmt, dass er im Urlaub in Italien einfach so einen Roller mieten kann, der ist auch auf dem Holzweg. Denn mit dem deutschen PKW-Führerschein geht das leider nicht.
Die Italiener wollen die italienische Fahrerlaubnis. EU-Bürokratie kann Spaß machen, oder? In Deutschland benötigt man eine sogenannte Führerscheinerweiterung B196, also eine Einbindung des A1-Führerscheins in den Auto-Führerschein. Bevor diese eingetragen werden kann, sind allerdings ein paar Voraussetzungen nötig:
- Ein Fahrschulbesuch (ohne Prüfung) ist nötig. 4 x 90 Minuten Theorie-Unterricht und 5 x 90 Minuten Praxis-Unterricht müssen absolviert werden. Das kostet je nach Fahrschule zwischen 500 und 1.000 €
- Der Führerscheininhaber muss mindestens 25 Jahre alt sein.
- Seit mindestens fünf Jahren muss der Antragsteller im Besitz eines gültigen Führerscheins Klasse B sein.
Auch wenn Deutschlands Sonderweg etwas umständlich klingt, hat er doch auch seine Vorteile. Ein Zweirad verhält sich nun einmal anders als ein PKW. Gerade aus Sicherheitsaspekten können die paar Stunden praktische Übung durchaus nützlich sein. Der zweite positive Effekt ist, dass durch diese Regelung die Kosten für die Versicherungsbeiträge deutlich niedriger kalkuliert werden können.

Denn eine gewisse Erfahrung im Straßenverkehr darf durch den schon mindestens fünf Jahre alten Auto-Führerschein und das vorgegebene Mindestalter durchaus vorausgesetzt werden. Dies bestätigen auch die Unfallstatistiken. KFZ-Steuer wird für Motorroller mit bis zu 125 ccm Hubraum und einer Leistung bis 11 kW (15 PS) laut §3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes nicht erhoben, da diese zulassungsfrei sind.
Welche Fahrzeuge dürfen mit der Führerscheinerweiterung B196 gefahren werden?
Wer die Erweiterung in seinem Führerschein eingetragen hat, dem steht die spannende Welt der Zweiräder offen. Aber selbstverständlich gibt es Beschränkungen. Technisch definiert dürfen mit der Schlüsselnummer B196 Leichtkraftzwei- und Dreiräder gefahren werden, die bis zu 125 ccm Hubraum und eine maximale Leistung von 11 kW (15 PS) haben.
Einen bürokratischen und nicht nachvollziehbaren Wermutstropfen gibt es dennoch: Selbst mit jahrelanger Fahrerfahrung ist ein Upgrade oder ein vereinfachtes Verfahren für den großen Motorradführerschein leider nicht möglich.
Die Motorradführerscheine A2 und A müssten auch nach 30 Jahren Fahrerfahrung komplett neu gemacht werden, als ob man noch nie auf einem Zweirad gesessen hat. Dennoch ist die Erweiterung B196 eine tolle Sache, nicht nur um den Stau zu umfahren.
Fotos / Quelle: peugeot-motocycles.de