Welche Faschingskostüme gelten als No-Go im Straßenverkehr?

Ob ganz klassisch als Cowboy oder als filmreifer Superheld − wer den Karneval angemessen feiern will, kommt kostümiert zur Party. Autofahrern sei jedoch gesagt: Hinter dem Steuer sind Maske und Perücke in der Regel tabu und können im Rahmen einer Polizeikontrolle zu einem Bußgeld führen. Was Sie im Detail beachten müssen, weiß Tom Louven, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Geblitzt.de.

Unfallprävention für Karnevalisten

Wer nicht gerade mit dem Batmobil auf Verbrecherjagd ist, sollte auf Ganzkörperanzüge wie Morphsuits, aber auch auf Masken oder falsche Bärte besser verzichten. „Die Straßenverkehrsordnung (StVO) verbietet Fahrzeugführern ausdrücklich, sich so zu maskieren, dass sie nicht mehr erkennbar sind. Andernfalls droht ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro“, sagt Louven.

Das gilt auch für Accessoires wie überdimensional große Hüte, Augenklappen oder unpassendes Schuhwerk mit dem Potenzial, die Wahrnehmung sowie die Bewegungsfreiheit einzuschränken. Aus der juristischen Praxis weiß der Verkehrsrechtsexperte nur zu gut: „Kommt es zu einem Unfall, verweigert die Kfz-Versicherung möglicherweise sogar wegen grober Fahrlässigkeit die Regulierung des Schadens, da die Wahrnehmung und Bewegungsfreiheit eingeschränkt war.“

Mit Huhnkostüm im Auto

Keine gute Idee: Mit Huhnkostüm im Auto/ © shutterstock.com – Andalucia

Make-up-Tipps vom Anwalt

Auch wenn Schminke in Form von Clowns-Make-up, Glitzer und Fake-Tattoos laut Straßenverkehrsordnung nicht verboten ist, kann der bunte Karnevals-Look einen Autofahrer teuer zu stehen kommen. Tom Louven erklärt, wieso: „Entsteht beispielsweise ein Messfoto mit einem bis zur Unkenntlichkeit geschminkten Gesicht, kann das Folgen für den Fahrzeughalter haben. Denn die Bußgeldstelle wird ihn mit großer Wahrscheinlichkeit auffordern, den Fahrer anzugeben.“

„Sofern der Halter schweigt oder nicht ausreichend bei der Ermittlung des Fahrers mitwirkt und die Bußgeldstelle ihn nicht ermitteln kann, muss das Verfahren im Zweifel eingestellt werden. Dem Fahrzeughalter droht dann jedoch für eine gewisse Zeit die mit einer Gebühr verbundene Führung eines Fahrtenbuchs. Wird das Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß geführt, auf Verlangen nicht ausgehändigt oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt, droht dem Halter eine Geldbuße von 100 Euro.

Hände ans Steuer!

Darüber hinaus sollten Jecken und Narren sich nicht während der Fahrt schminken. Waghalsige Manöver auf dem Fahrersitz verstoßen gegen die StVO, sobald sie den Fahrer vom Straßenverkehr ablenken. Auch hier weist Anwalt Louven auf die Unfallgefahr und die Folgen hin:„Autofahrer sind zu ständiger Vorsicht und Rücksichtnahme verpflichtet. Außerdem dürfen sie andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden oder belästigen.“

„Führt die Ablenkung zu einem Unfall, droht mindestens ein Verwarnungsgeld von 35 Euro. Kommt dabei ein Mensch zu Schaden, erfüllt dies möglicherweise sogar den Straftatbestand der fahrlässigen Körperverletzung, was mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe, einem Fahrverbot und Punkten geahndet werden kann.“

Quelle / Fotos: geblitzt.de

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  1. Wie geht das denn? Nichts gemacht und trotzdem Führerschein weg? | hamburg040.com

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