Ein Mitbringsel am Strand sammeln, eine Antiquität auf einem lokalen Markt ergattern oder einfach nur Kartoffeln kaufen: Das alles kann, sobald Sie die Rückreise antreten, richtig in die Hose gehen. Die Einfuhr einiger – selbst beliebter – Souvenirs ist in Deutschland nämlich illegal. Damit Sie darauf nicht erst von Zollfahndern am Flughafen unfreundlich aufmerksam gemacht werden, übernehmen das jetzt die Besser-verreisen-Experten von holidayextras.de. Und klären unter anderem auf, was hinter dem ominösem Kartoffel-Verbot steckt.
Schnecken, Korallen und Muscheln
Vor allem Muscheln sind ein beliebtes Souvenir. Doch es gilt: Je größer das Exemplar, desto wahrscheinlicher darf es nicht eingeführt werden. Auch die meisten Korallen stehen unter weltweitem Schutz. Selbst angespülte Überreste sollten daher nicht in Ihrem Reisegepäck landen.
Ach ja: Auch bei Schneckenhäuschen sind Zollbeamte schnell aus dem Häuschen! Vor allem, wenn es sich dabei etwa um die sogenannte Fechterschnecke handelt, die viele als Andenken an den Karibik-Urlaub nutzen. Davon dürfen nämlich maximal drei Stück mit nach Deutschland genommen werden.
Schmucksouvenirs
Grundsätzlich sind Sie bei Schmuckstücken aus Metall wie reinem Gold- oder Silberschmuck (eher) auf der sicheren Seite. Vorausgesetzt, das Mitbringsel sprengt werttechnisch nicht die geltenden Zollbestimmungen. Wurden jedoch auch Perlen oder Anhänger verbaut, ist sogar bei typischem „Souvenir-Plunder“ Vorsicht geboten. Sind die Elemente nämlich aus Bestandteilen bedrohter Tierarten angefertigt, ist die Einfuhr ebenfalls wieder illegal.
Tierische Materialien
Das betrifft nicht nur zu Schmuck verarbeitete tierische Bestandteile. Der deutsche Gesetzgeber vertritt nämlich prinzipiell die (wie wir finden) unterstützenswerte Meinung: Tiere sind keine Souvenirs! Ein Mitbringsel aus echtem Leder oder Pelz kann so ziemlich schnell eine Menge Ärger am Zoll bedeuten.

Sand und Muscheln im Reisegepäck? Keine gute Idee! / © holidayextras.de
Aus einer Bagatelle wird dann Ernst, wenn Sie dabei „Teile von bedrohten Arten“ mit sich führen. Vorsicht: Der Import von Elfenbein, Schlangenhaut und Schildkrötenpanzer gilt sogar als Straftat, auf die eine saftige Strafe von bis zu 50.000 Euro folgen kann. Das gilt übrigens auch, wenn tierisches Material beispielsweise in Cremes oder Präparate der asiatischen Medizin verarbeitet wurden.
Gefälschte Produkte
Ein Fußballtrikot oder eine Designerhandtasche zum Super-Spar-Preis: Da greifen Touristen in der Türkei oder auf Mallorca gerne zu. Und oft drücken Zollbeamte bei der Rückreise ein Auge zu. Problematisch wird es jedoch, wenn so viele Teile mitgeführt werden, dass eine ganze Fußballmannschaft eingekleidet oder ein komplettes Schaufenster gefüllt werden könnten. Dann steht nämlich der Verdacht gewerbsmäßigem Handels im Raum, der unter empfindliche Geldstrafen gestellt ist.
Archäologische Fundstücke und Antiquitäten
Sie haben eine Tonscherbe in Pompeij gefunden oder eine uralte Rarität auf einem Markt erworben und möchten diese mit nach Hause nehmen? Dann stehen Sie bereits mit einem Bein im Gefängnis! Ja, richtig gehört. Die private Einfuhr altertümlicher Artefakte kann vom deutschen Zoll (und womöglich auch später vor Gericht) unter Umständen als Import illegaler Kulturgüter gewertet werden. Der Grund für diesen rigorosen Ansatz: Deutschland will ein deutliches Zeichen gegen die weltweite Zerstörung von Kulturgütern setzen.
Sand und Steine
Vor allem für Kinder stellen Sand und Steine ein nettes Urlaubssouvenir dar. Doch was die Jüngsten im Urlaub ausbuddeln, kann die Erwachsenen teuer zu stehen kommen. Entwendet man beispielsweise entsprechende Mengen an Sediment von italienischen Stränden, kann das eine Geldstrafe von bis zu 3.000 Euro nach sich ziehen. In Griechenland gibt es hingegen keine Sand-, sondern eine Kiesel-Strafe. Kein Scherz! Bis hin zu 1.000 Euro kann es kosten, wenn man die abgerundeten Steinchen von der griechischen Küste mitgehen lässt.
Lebensmittel
Hier geht es mal nicht (nur) um die Wurst, sondern vielmehr um die Kartoffel. Für diese gilt in Deutschland nämlich ein grundsätzliches Import-Verbot aus Nicht-EU-Staaten. Mit der strengen Regel soll verhindert werden, dass sich die bakterielle Ringfäule in Kartoffel-Deutschland ausbreitet. Neben dem Kartoffel-Konsum beschränken spezifische Einfuhrregelungen beispielsweise auch den Genuss von Kaviar.
Pro Person dürfen bei der Einreise nur 125 Gramm mitgeführt werden. Noch ein Beispiel gefällig? Sollte man mehr als zwei Kilogramm Speisepilze in seinem Gepäck transportieren, ruft das die (Achtung: es folgt ein seeehr deutsches Wort) Lebensmittelüberwachungsbehörde auf den Plan. Unter anderem aufgrund der Katastrophe von Tschernobyl können diese nämlich noch immer strahlenbelastet sein.
Quelle / Fotos: holidayextras.de