Tipps für einen erholsamen Urlaub ohne Ärger beim Zoll

In den nächsten Wochen beginnen in allen Bundesländern die großen Sommerferien. Ferienzeit bedeutet Hauptreisezeit. Da sich bei vielen Reisenden dann auch wieder die Frage stellt, welche Urlaubsmitbringsel und Andenken aus dem Ausland mit nach Hause gebracht werden dürfen, informiert der Zoll über Reisebestimmungen.

Uwe Schröder, der Präsident der Generalzolldirektion, rät: „Damit die schönsten Wochen des Jahres in guter Erinnerung bleiben und es bei der Rückkehr aus dem Urlaub keine bösen Überraschungen beim Zoll gibt, sollten sich Reisende bereits vorher über die wichtigsten Zollbestimmungen informieren. Denn auch im Reiseverkehr gilt der Grundsatz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Und auch bei vermeintlich kleineren Verstößen können schnell empfindliche Geldbußen anfallen.“

Tipps für einen erholsamen Urlaub ohne Ärger beim Zoll

Tipps für einen erholsamen Urlaub ohne Ärger beim Zoll

Einen sehr guten Überblick über die wichtigsten Zollbestimmungen können sich Reisende über die kostenlose Smartphone-App „Zoll und Reise“ verschaffen. Zur Vermeidung von Roaming-Gebühren benötigt die App keine Internetverbindung und ist daher auch für den Urlaub im Ausland bestens geeignet. Zudem stehen unter zoll.de umfassende Informationen zur Verfügung.

Deutschlands oberster Zöllner, Uwe Schröder: „Mit der App ‚Zoll und Reise‘ haben Sie eine klare, einfache und zuverlässige Hilfe für Ihre Urlaubsmitbringsel. Mit ein paar Klicks weiß man, was geht und was nicht und was möglicherweise an Einfuhrabgaben anfällt.“

Foto: Generalzolldirektion, Thomas Gieseler

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