Hamburger Anwalt: Schavan kriegt Doktortitel zurück

Plagiatsvorwürfe werden immer häufiger. Prominente und normale Bürger sind betroffen. Vom Bachelor-Studenten bis zum Doktoranden, vom Bürgermeister bis zum Konzernchef wächst die Sorge um den Hochschul-Abschluss und den Titel.

Dirk Naumann zu Grünberg

Dirk Naumann zu Grünberg

Selbst Hochschullehrer sind vor selbsternannten Plagiatsjägern nicht mehr sicher, die ihnen die akademischen Grade wegnehmen wollen. „Wir beobachten die starke Zunahme von Plagiatsvorwürfen“, sagt Rechtsanwalt Dirk Naumann zu Grünberg, der sich auf Hochschulrecht und Prüfungsanfechtungen spezialisiert hat.

„Zum einen lassen Universitäten immer mehr Prüflinge mit dem Vorwurf eines Plagiats durchfallen oder nehmen Arbeiten nicht zur Bewertung an. Zum anderen gibt es immer mehr private Plagiatsjäger, die nach vermeintlichen Schwachstellen suchen und den Betroffenen an den öffentlichen Pranger stellen wollen. Das ist schlicht und einfach Niedertracht unter dem Vorwand einer wissenschaftlichen Qualitätskontrolle.“

Dass ungenaue Zitate oder „Copy and paste“ nicht dem wissenschaftlichen Standard genügen, hat sich mittlerweile herumgesprochen. Doch müssen Universitäten auch rechtsstaatliche Standards einhalten, wenn sie den schwerwiegenden Vorwurfs eines Plagiats erheben. Ein ungenaues Zitat ist noch lange kein Plagiat. Und eine Arbeit, die jahrelang zurückliegt, darf nicht anonymen Erpressern dazu dienen, Karriere und Leistung eines anderen zu ruinieren.

Neben formalen Verfahrensvoraussetzungen wie z.B. Anhörung sind Hochschulen auch zur Betreuung ihrer Prüflinge verpflichtet. Und sie müssen als staatliche Einrichtungen auch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie ein faires Prüfungsverfahren gewährleisten.

„Der Fall Schavan zeigt, dass sich Universitäten schnell von anonymen Denunzianten zu einer Hexenjagd verleiten lassen – und dabei vergessen, dass sie grundrechtsverpflichtet sind“, sagt Rechtsanwalt Naumann zu Grünberg, und ist sich sicher: „Schavan wird ihren Doktortitel vor Gericht zurückerhalten, denn die Universität Düsseldorf hat verfahrensfehlerhaft und unverhältnismäßig entscheiden. Die prüfungsrechtliche Rechtsprechung macht hier klare Vorgaben.“

Er rät daher Betroffenen, sich nicht einschüchtern oder gar erpressen zu lassen. Selbst wenn man bei kritischer Prüfung seiner eigenen Arbeit Fehler oder Ungenauigkeiten entdeckt, ist es noch nicht zu spät. Naumann zu Grünberg empfiehlt, vorsorglich eine Abwehr-Strategie vorzubereiten, um den anonymen Inquisitoren und ihren willfährigen Helfern in den Universitätsverwaltungen schnell etwas entgegenhalten zu können, wenn der Tag X kommt.

„Neben unseren Fachanwälten arbeiten erfahrene Hochschullehrer an Abwehrstrategien mit, um Plagiatsvorwürfe auch durch wissenschaftliche Gutachten zu entkräften“, sagt Rechtsanwalt Naumann zu Grünberg, der mit seinen Kollegen von Hamburg aus Mandanten in allen Teilen Deutschlands betreut.

Naumann zu Grünberg Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Schwerpunktkanzlei für Hochschul, Prüfungs- und Berufsrecht
Innocentiastrasse 23
D-20144 Hamburg
Tel.: 040 413 087 50

Foto: Naumann zu Grünberg RA-GmbH / Web: uni-recht.de

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